Wichtige Anlegerinformation für Anleger der Zweiten, Dritten bzw. Fünften Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG (CTI 5D, CTI 8, CTI 9D, CTI 15, CTI Vario D)
Geringfügige Verzögerung bei den Sonderausschüttungen und der Wiederaufnahme der regelmäßigen Ausschüttungen
 
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
wir nehmen Bezug auf die letzte Anlegerinformation vom Dezember 2022, in der wir Sie über den Verkauf unserer Erneuerbare-Energien-Kraftwerke in Kenntnis gesetzt haben. Heute möchten wir Sie über den aktuellen Stand informieren:
Abschlussvoraussetzungen der Transaktion nahezu erfüllt
Einleitend wollen wir vorausschicken, dass es für die Umsetzung einer komplexen grenzüberschreitenden Transaktion im Bereich regulierter Versorgungsinfrastruktur dieser Größenordnung immer einer Vielzahl zu erfüllender Bedingungen bedarf. Hierzu gehören u.a. das Vorliegen wichtiger Unterlagen und Dokumente, externer technischer, wirtschaftlicher und juristischer Prüfungen sowie verschiedener behördlicher Genehmigungen. So fußten die Planungen zum Jahresende 2022 auf der Annahme, dass alle zum damaligen Zeitpunkt bekannten, noch zu erfüllenden Verkaufsbedingungen, innerhalb des avisierten Zeitraums mit hoher Wahrscheinlichkeit erfüllt werden können.
 
Die Beteiligungsgesellschaften wurde Anfang April darüber informiert, dass es im Verkaufsprozess aufgrund noch ausstehender und zusätzlich einzuholender Unterlagen, deren Erstellung und Übermittlung überwiegend behördlicher Natur sind und daher nicht im Einflussbereich der Beteiligungsgesellschaften liegen, zu einer weiteren zeitlichen Verzögerung von vermutlich wenigen Wochen kommt. Die zum Zeitpunkt der letzten Anlegerinformation seitens der Beteiligungsgesellschaften ausstehenden Aufgaben konnten dagegen plangemäß, vollständig und fristgerecht erledigt bzw. umgesetzt werden, so dass es hierdurch zu keinen weiteren Verzögerungen kommt.
 
Aktualisierter Ausschüttungs-Fahrplan
Die Beteiligungsgesellschaften rechnen daher derzeit mit einem ersten Zahlungseingang aus den Transaktionen in den kommenden Wochen. Mit einer kontinuierlichen Wiederaufnahme des bisherigen Ausschüttungsmodus sowie dem sukzessiven Beginn von Sonderausschüttungen ist somit noch im zweiten Quartal 2023 zu rechnen.
 
Selbstverständlich werden wir Sie unaufgefordert informieren, sobald der konkrete Auszahlungstermin feststeht und verlässlich mitgeteilt werden kann. Keinen Einfluss hat die genannte Verzögerung auf die übrigen in der Anlegerinformation vom Dezember 2022 genannten Sonderausschüttungs-Termine des Jahres 2023 (sechs Monatsausschüttungen im September 2023, fünf Monatsausschüttungen im Dezember 2023).
 
Erschwerte Kommunikationsmöglichkeiten
Wir bedauern sehr, dass wir Sie bezüglich des ersten Ausschüttungstermins noch um ein wenig Geduld bitten müssen. Gleichzeitig bitten wir um Ihr Verständnis hinsichtlich des spät gewählten Zeitpunkts dieser Anlegerinformation.
 
Auch wir hätten Sie gerne schon früher unterrichtet. Dem jedoch stehen zum einen Besonderheiten des Marktes für öffentliche Infrastrukturprojekte entgegen, die erheblich von den Gesetzmäßigkeiten anderer Anlageklassen abweichen. So wirkt sich die Beteiligung einer Vielzahl von Behörden sowie öffentlich-rechtlicher Dienststellen oftmals verlangsamend auf Prozesse aus, was die verlässliche Ankündigung präziser Termine und Zeitabläufe stark erschwert.
 
Zudem bitten wir um Ihr Verständnis, dass die beteiligten Parteien – wie bei solchen Transaktionen üblich – regulatorischen Anforderungen hinsichtlich ihres Berichtswesens unterliegen. Zudem setzen vertraglich getroffene Vertraulichkeitsvereinbarungen klare Grenzen hinsichtlich dessen, was kommuniziert und publiziert werden darf. Sobald weitergehende Details mitgeteilt werden dürfen, werden wir Sie unverzüglich informieren.
 
Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Cleantech Management GmbH